Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die SANTEC Hilfsmittel für Behinderte GmbH

Im Folgenden kurz SANTEC GmbH genannt

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Teil A: Allgemeiner Teil

Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle elektronisch, telefonisch, per Brief, per Telefax per E-Mail oder durch persönlichen Kontakt mit der Firma SANTEC GmbH übermittelten Bestellungen durch Kunden. Der Kunde ist dazu angehalten, sich vor Abgabe des Produktes bzw. der Dienstleistung jeweils über den aktuellen Stand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu informieren.
Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sich nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGBs oder kundenseitige Bestimmungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.

Vertragsschluss

(1)  Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn ein Auftrag des Kunden durch die SANTEC GmbH angenommen wurde. Die SANTEC GmbH nimmt den Auftrag an, indem dem Kunden entweder eine Auftragsbestätigung (per Fax, E-Mail oder Briefpost) übermittelt oder die bestellte Ware ausgeliefert wird.

(2) In Prospekten, Anzeigen, der Homepage oder vergleichbaren Medien von der SANTEC GmbH enthaltene Angaben sind – auch bezüglich der Preisangaben – unverbindlich.

Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer.

(2) Zahlungen haben grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu erfolgen. Die SANTEC GmbH behält sich das Recht vor, nur mittels Vorauskasse oder per Nachnahme zu beliefern.

(3) Verzugszinsten werden in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass die SANTEC GmbH einen höheren Verzugsschaden geltend macht, hat der Kunde die Möglichkeit, dieser nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.

Lieferfristen

(1) Liefertermine oder -fristen sind, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart werden, unverbindlich. In der Regel werden Liefertermine mündlich vereinbart.

(2) Der Beginn einer schriftlich als verbindlich zugesagten Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags bleibt vorbehalten.

Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware übergeben wurde oder die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist bzw. zwecks Versendung das Unternehmen des Verkäufers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen, die SANTEC GmbH gleich aus welchem Rechtsgrund gegen den Kunde jetzt oder künftig zustehen, Eigentum von der SANTEC GmbH (Vorbehaltsware). Der Kunde darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.

(2) Bei Zugriffen Dritter (insbesondere: Gerichtsvollzieher) auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von der SANTEC GmbH hinweisen und die SANTEC GmbH unverzüglich benachrichtigen, damit die SANTEC GmbH ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der SANTEC GmbH die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder aussergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde bzw. deren Rechtsnachfolger.

(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist die SANTEC GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

Rechte des Kunden bei Mängeln

(1) Hat der gelieferte Gegenstand nicht die vereinbarte Beschaffenheit oder eignet sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung oder die Verwendung allgemein oder hat er nicht die Eigenschaften, leistet die SANTEC GmbH grundsätzlich Nacherfüllung durch Nachlieferung einer mangelfreien Sache.

(2) Mehrfache Nachlieferung ist zulässig. Schlägt zweifache Nachlieferung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl den Kaufpreis angemessen herabsetzen oder vom Vertrag zurücktreten.

(3) In den Fällen von Nachlieferung hat der Kunde die mangelhafte Sache herauszugeben und Wertersatz für die gezogene Nutzung zu leisten.

Beanstandungen

Reklamationen aufgrund von Preis- und/oder Mengendifferenzen, Transportschäden, Zustellverzögerungen u. ä. sind der SANTEC GmbH unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

Aufrechnung- und Zurückbehaltungsrechte

Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

Haftungsbegrenzung

Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die er, sein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe durch einfache Fahrlässigkeit verursacht hat. Dies gilt ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs insbesondere aus Verzug, sonstiger Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und aus Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

Rückgabe der Ware

(1) Ein Warenumtausch für Hygieneartikel ist ausgeschlossen. Im Übrigen kann ein Warenumtausch nur nach entsprechender Vereinbarung erfolgen. Die Rechte aus Gewährleistung oder verbraucherschützenden Regelungen (z. B. Fernabsatzverträge) bleiben hiervon unberührt.

(2) Die Kosten für die Rücknahme trägt – soweit dies gesetzlich zulässig ist – der Kunde.
Die Rücknahme setzt voraus, dass die Ware unbeschädigt, ungebraucht, funktionsfähig, vollständig und in einwandfreiem Zustand ist sowie sich in der Originalverpackung befindet. Bei Nichterfüllung dieser Bedingungen kann die SANTEC GmbH eine Bearbeitungsgebühr in angemessener Höhe erheben.

Die Einwilligungserklärung kann der Kunde jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Teilnahme/Nichtteilnahme an der Verbraucherschlichtung

Die SANTEC GmbH beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.
Streitigkeiten über den geschlossenen Vertrag und dessen Ausführung können vor der Vermittlungsstelle des Hessischen Einzelhandelsverbandes verhandelt werden.

Teil B: Besonderer Teil (mietweise Überlassung von Hilfsmitteln)

Geltung der Bedingungen von Teil B

Die mietweise Überlassung des Hilfsmittels an den Kunden erfolgt aufgrund der nachstehenden Geschäftsbedingungen.

Pflichten der SANTEC GmbH

(1) Die SANTEC GmbH überlässt dem Kunden das Hilfsmittel für die vereinbarte Mietzeit. Sie wird den Mietgegenstand in einwandfreiem und betriebsfähigem Zustand mit den erforderlichen Unterlagen übergeben sowie den Kunden in die Handhabung des Hilfsmittels einweisen.

(2) Die SANTEC GmbH hat den Mietgegenstand während der Mietzeit in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten.

Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, den Mietgegenstand ausschließlich bestimmungs-, sachgemäß und pfleglich zu behandeln sowie die Nutzung durch Dritte zu verhindern.

(2) Der Kunde hat den Mietgegenstand gegen Diebstahl zu sichern und vor Feuer zu schützen. Der Abschluss von entsprechenden Versicherungen wird empfohlen.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, der SANTEC GmbH jede Beschädigung der Mietsache unverzüglich anzuzeigen, unabhängig davon, ob diese auf natürlichem Verschleiß beruht oder vom Kunden oder dritten Personen zu vertreten ist. Die Benutzung eines beschädigten oder nicht in betriebssicheren Zustand befindlichen Hilfsmittels ist unzulässig. Bei Beschädigungen durch Dritte ist der SANTEC GmbH unverzüglich ein Schadensprotokoll mit Namen und Adresse des Schädigers zu übermitteln.

(4) Adress- und Namensänderungen sowie die Ausfuhr des Hilfsmittels in das Ausland sind der SANTEC GmbH unverzüglich mitzuteilen. Darüber hinaus ist die SANTEC GmbH unverzüglich zu unterrichten, sobald die medizinischen Gründe für die Verwendung des Hilfsmittels entfallen.

Haftung

(1) Der Kunde haftet für alle Beschädigungen des Mietgegenstandes, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit und nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch auftreten. In diesen Fällen hat der Kunde die entstandenen Schäden auf eigene Kosten durch die SANTEC GmbH beseitigen zu lassen.

(2) Der Kunde haftet für alle Schäden, die daraus entstehen, dass das Hilfsmittel durch Dritte genutzt oder nicht hinreichend gegen Diebstahl oder Feuer gesichert ist.

(3) Der Kunde haftet für den Verlust des Mietgegenstandes, wenn der Verlust auf Umstände zurückzuführen ist, die der Kunde zu vertreten hat. Im Übrigen haftet der Kunde für eine ordnungsgemäße, ggf. trockene Unterbringung des Hilfsmittels.

(4) Der Kunde oder seine Erben haften für Schäden, die der SANTEC GmbH dadurch entstehen, dass sie nicht rechtzeitig gemäß § 5 Absatz 4 Satz 2 dieser Bedingungen informiert wurde.

(5) Die SANTEC GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, die dadurch eintreten, dass der Mietgegenstand nicht bestimmungsgemäß oder sachgerecht verwendet wurde.

Gewährleistung

(1) Die SANTEC GmbH leistet Gewähr für die Güte und Funktionsfähigkeit des Hilfsmittels im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung.

(2) Offensichtliche Mängel müssen der SANTEC GmbH unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vierzehn Tagen nach Lieferung mitgeteilt werden. Die mangelhaften Gegenstände sind unverändert zur Besichtigung durch die SANTEC GmbH bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die in Satz 1 geregelten Bestimmungen schließt jede Gewährleistung aus.

Reparaturen

(1) Sämtliche Reparaturen sind von der SANTEC GmbH oder einer von ihm beauftragten Person oder Firma auszuführen. Der Mietgegenstand darf weder vom Kunden noch von einer dritten Person geöffnet oder repariert werden.

(2) Die SANTEC GmbH stellt dem Kunden für die Dauer der Reparatur einen anderen, entsprechenden Mietgegenstand zur Verfügung, sofern ihm dies möglich ist. Für die Dauer der Reparatur ist der Kunde ebenso wenig von der Zahlung der Miete befreit wie beim Verlust des Mietgegenstandes, soweit die Beschädigung oder der Verlust von ihm zu vertreten sind. In diesen Fällen hat der Kunde die Reparaturkosten zu tragen.

Kündigung

(1) Die SANTEC GmbH ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Kunde den Mietgegenstand unsachgemäß gebraucht oder den Mietgegenstand Dritten ohne schriftliche Zustimmung der SANTEC GmbH überlässt oder eine rückständige Miete trotz schriftlicher Aufforderung zur Zahlung innerhalb von einer Woche nicht bezahlt.

(2) Im Fall der fristlosen Kündigung hat die SANTEC GmbH das Recht, den Mietgegenstand unverzüglich zurückzufordern. Wird der Mietgegenstand nicht innerhalb von 5 Werktagen zurückgebracht, so hat die SANTEC GmbH das Recht, den Mietgegenstand auf Kosten des Kunden abholen zu lassen.

Teil C: Besonderer Teil (Berücksichtigung der Mitgliedschaft des Kunden in der Gesetzlichen Krankenkasse oder der Privaten Krankenversicherung)

Gesetzliche Krankenkassen

(1) Soweit eine gesetzliche Krankenkasse als Kostenträger in Betracht kommt, gelten die mit den Kassen ausgehandelten Rahmen- bzw. Dienstleistungsverträge. Soweit erforderlich, erstellt die SANTEC GmbH einen Kostenvoranschlag zur Einreichung bei der Krankenkasse.

(2) Der Kunde übernimmt alle Kosten selbst, die von der Kasse nicht erstattet werden. Die Höhe der von der Kasse nicht gedeckten Kosten werden entweder von der Krankenkasse oder von der SANTEC GmbH nachgewiesen, sobald die Entscheidung der Kasse vorliegt. Maßgebend sind insoweit die zwischen der SANTEC GmbH und der Krankenkasse vereinbarten Mietpreise bzw. die üblichen Preise.

(3) Der Auftrag gilt nur unter der Bedingung, dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt oder die Kosten vom Kunden selbst bezahlt werden.

(4) Regelungen, die die SANTEC GmbH durch die Versorgungsverträge mit den gesetzlichen Krankenkassen geschossen hat, können diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen modifizieren.

Private Krankenversicherung

Das unter dem Punkt Gesetzliche Krankenkassen Vereinbarte gilt nicht, sofern der Kunde privat krankenversichert ist. Die Leistungen erfolgen dann ausschließlich aufgrund eines privaten Auftrags. Dem Kunden bleibt es überlassen, Kostenerstattungsansprüche gegen seine Versicherung geltend zu machen. Die Wirksamkeit des Auftrags und die Fälligkeit der Vergütung werden hierdurch nicht berührt.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Schrift rechtsunwirksam sein, so hat dies nicht zur Folge, dass die gesamten Bedingungen nichtig sind.

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